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Energiepreispauschale für Studierende (nach EPPSG)

Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG).

Die Energiepreispauschale für Studierende

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) beschlossen.

Die offizielle Webseite zum EPPSG finden Sie unter:
www.einmalzahlung200.de

HIS-Software ist bereit für das EPPSG

Die HIS-Software bietet den Hochschulen alle Funktionen, die zur Abbildung des EPPSG notwendig sind. Hochschulen, die HIS-Systeme einsetzen, können ihren Studierenden die benötigten Funktionen über ein Portlet zugänglich machen. Zudem findet eine gesicherte Übertragung der erstellten Zugangscodes und Personendaten zum Online-Portal des Bundes statt.

Was bedeutet das EPPSG für die Studierenden?

Studierende und Fachschüler:innen erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert, beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet waren. Eine Beantragung der Leistungen ist notwendig, da nicht alle erforderlichen Daten für eine direkte Auszahlung (z. B. Bankverbindungen) vorliegen.

Die Zahlung beantragen können:

  • Studierende,
  • Schüler:innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schüler:innen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schüler:innen in vergleichbaren Bildungsgängen. 

Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.

Studierende benötigen neben dem Zugang zum Campusmanagmentsystem auch ein BundID-Konto. Falls die BundID nur mit Kennung und Passwort erstellt wird, wird zusätzlich zum Zugangscode eine PIN benötigt. Zugangscode und PIN können werden im HIS-Campusmanagmentsystemen bereitgestellt.

Was bedeutet das EPPSG für die Hochschulen?

Um eine zuverlässige Abwicklung der Energiepreispauschale zu ermöglichen, sollen von den Ausbildungsstätten bzw. Hochschulen Listen der Bezugsberechtigten bereitgestellt werden. Die Übertragung in die Antragsplattform erfolgt über Koordinierungsstellen der Länder.

Zusätzlich sollen durch die Hochschulen Zugangscodes und PIN generiert und an die Berechtigten übermittelt werden. Momentan werden die entsprechenden Richlinien erarbeitet. Nach Fertigstellung erhalten die Hochschulen eine Information zu diesen Prozessen.

Mögliche Aufgaben der Hochschulen:

  • Erstellen von Listen der Berechtigten
  • Erzeugen von Zugangscodes mittels eines Generators
  • Übermitteln der verschlüsselten Daten an die Landeskoordination
  • Kommunikation mit den Berechtigten

 

Wie unterstützt HIS die Prozesse rund um die Energiepreispauschale?

Wie bei allen gesetzlichen Vorgaben wird HIS-Software die Prozesse an den Hochschulen bestmöglich unterstützen. Die Entwicklungen für HISinOne und die Software der GX-Generation sind abgeschlossen.

Umsetzung des EPPSG mit HISinOne

In HISinOne soll das Erstellen der Listen mit den berechtigten Studierenden erfolgen. Auch nach der Erzeugung der Zugangscodes übernimmt HISinOne eine wichtige Rolle und stellt die passenden Codes den Studierenden nach Login zur Verfügung. Falls kein Login mehr möglich ist, kann die Hochschule auch alternative Kommunikationsformen nutzen (z. B. Brief).

Umsetzung des EPPSG mit SOS

Analog zur Umsetzung in HISinOne-STU stellt HIS auch eine Lösung für SOS zur Verfügung. Aus der Datenbank können alle betroffenen Studierenden selektiert und in eine CSV-Datei geschrieben werden. Der Generator erzeugt dann die notwendigen Codes. Diese Datei kann bereits als Datenquelle eines Serienbriefes mit einem Office-Produkt genutzt werden.

Im QIS-Portal kann zudem auch ein Bericht, nach EPPSG-Vorlage, als Selbstbedienungsfunktion für die Studierenden mit allen notwendigen Informationen bereitgestellt werden. Dafür ist ein Import der oben genannten Datei via BSOS notwendig.